AGB
Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen der LEAD Innovation Management GmbH (im folgenden LEAD) erfolgen – unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichungen zu diesen AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch LEAD.
Angebote und Auftragsbestätigung
Grundlage für die von LEAD zu erbringenden Lieferungen und / oder Leistungen ist der vom Auftraggeber / Projektpartner (im folgenden AG) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von LEAD oder durch Bewirken der Lieferung und / oder Leistung zustande; Stillschweigen alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages.
Weicht die Auftragsbestätigung beziehungsweise die Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom AG genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von 3 Tagen schriftlich Gegenteiliges mitteilt.
Rechte und Pflichten von LEAD
LEAD wird die Interessen des AG angemessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und umsichtigen Kaufmannes wahrnehmen.
LEAD ist nicht verpflichtet, die vom AG übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz, Plagiat, Urheberrechte, etc.) verstoßen.
Ohne gesonderten Auftrag wird LEAD den AG nicht auf allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundene Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz und dergleichen), hinweisen. Sofern der AG dies wünscht, wird LEAD über gesonderten Auftrag die erbrachten Leistungen und Maßnahmen auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen prüfen und den AG auf allfällige Bedenken schriftlich hinweisen. Dies setzt jedoch einen im Vorhinein erteilten schriftlichen Auftrag des AG voraus; der AG wird die dabei anfallenden Kosten, etwa Rechtsberatungskosten, selbst tragen.
LEAD wird sich bemühen, sämtliche Leistungen termingerecht zu erbringen. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen ein, so wird LEAD angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überschreitung der festgelegten Termine und Fristen zu vermeiden bzw. die Verzögerung im Rahmen zu halten. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des AG liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang.
LEAD ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe“).
Änderungen / Abweichungen
Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden ausschließlich vom AG getragen.
Preise / Zahlung
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung erhöhen, so ist LEAD berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
Das Entgelt gebührt LEAD auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von LEAD gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 ABGB wird ebenso abbedungen, wie § 1168a 1 Satz ABGB.
Kostenvoranschläge von LEAD sind unverbindlich.
Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG ebenso wie Transport- und Zustellkosten.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.
Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in der Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den AG als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der AG, die zur Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
Wird über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des AG mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den AG eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des AG ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den AG oder befindet sich der AG gegenüber LEAD in Zahlungsverzug, so ist LEAD berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen. Weiters ist LEAD in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von LEAD auftragsbestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.
Eigentumsvorbehalt
LEAD behält sich das Eigentumsrecht bis zur gänzlichen Bezahlung ausdrücklich vor.
LEAD ist nach voriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der AG mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen auch in bloß objektivem Verzug ist oder Umstände eintreten, die eine Gefährdung der Ansprüche von LEAD begründen.
Gewerbliche Schutzrechte
Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung räumt LEAD dem AG auf Dauer der Beauftragung an sämtlichen in oder aus Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Texten, Graphiken, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filme, Entwürfen, Designs, Kennzeichen etc. ein auf die Republik Österreich beschränktes Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Der sachliche Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet jeweils nach dem Zweck des einzelnen Auftrages bzw. der einzelnen (Werbe) Maßnahme.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wird LEAD dafür Sorge tragen, dass mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, so dass sichergestellt ist, dass LEAD die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhält.
Änderungen von Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, sind nur mit Zustimmung von LEAD bzw. des Urhebers zulässig.
Der Erwerb jeglicher Nutzungs- und Verwertungsrechte durch den AG erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen an LEAD. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich LEAD jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Zudem ist LEAD bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.
Gewährleistung
LEAD leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.
Der AG ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistung von LEAD unverzüglich und eingehend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der AG in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Der AG ist verpflichtet, LEAD bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen. Kommt der AG bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch LEAD nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.
Schadenersatz
Die Haftung von LEAD ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die nachweislich von LEAD vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden, der Höhe nach mit netto € 25.000,-- oder, falls dieser höher sein sollte, mit dem Auftragswert. Der Ersatz von Schäden wegen verspäteter Lieferung oder Verbesserungs- oder Austauschverzuges, von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab Liefertermin gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG gegen Forderungen von LEAD ist ausgeschlossen. Die Abtretung jedweder Ansprüche des AG gegen LEAD ist unzulässig und rechtsunwirksam.
Solange der AG nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit LEAD erfüllt hat, ist LEAD berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. LEAD bleibt jedoch berechtigt, den AG an seinem Sitz zu klagen.
Schriftformvorbehalt
Zusagen von LEAD oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung durch LEAD.
Zustellungen
Zustellungen von LEAD an den AG erfolgen an die vom AG zuletzt bekannt gegebene Anschrift.
